Kanzlei SZK, Anwalt Darmstadt Partnerschaft

Fort- und Weiterbildung der Rechtsanwälte

Allgemeine Fortbildungspflicht

Rechtsanwälte unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Fortbildung. § 43a Abs. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bestimmt:

"Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden."

Fortbildungspflicht der Fachanwälte

Fachanwälte - und damit sämtliche Anwälte unserer Kanzlei - unterliegen darüber hinaus der Verpflichtung nach § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO):

"Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 10 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen."

Freiwillige Zertifizierung der Fortbildung

In Zeiten, in denen das Recht immer komplexer wird, ist eine fundierte und kompetente Rechtsberatung ohne ständige Fort- und Weiterbildung nach unserer festen Überzeugung unmöglich. Nur so lässt sich die hohe Qualität anwaltlicher Rechtsberatung auf Dauer sicherstellen. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sehen es daher als selbstverständlich an, sich permanent und qualifiziert fortzubilden. Der hohe Standand unserer Fortbildungsaktivitäten wird u. a. durch das anparuchsvolle Zertifikat der Rechtsanwaltskammer bestätigt Welcher Rechtsanwalt sich in welchem Umfang auf welchen Gebieten fortbildet, ist in den individuellen Fortbildungslisten aufgeführt (rechts). Dort finden Sie eine personen- und zeitbezogene Auflistung der absolvierten Fortbildungen wie auch der von unseren Rechtsanwälten selbst als Dozenten gehaltenen Vorträge und Seminare.

Darüber hinaus lassen wir uns unsere regelmäßige Fortbildung durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt bestätigen. Die Rechtsanwälte Krumb und Dr. Stapelfeldt gehörten zu den Ersten im Kammerbezirk, die bereits 2005 das "Amtliche Prüfsiegel Fortbildungsnachweis" der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (siehe hierzu "Amtliches Prüfsiegel" auf der rechten Seite) erhielten. Rechtsanwalt Zweschper wurde das Prüfsiegel erstmals im Mai 2006 verliehen.

Zum "Amtlichen Prüfsiegel Fortbildungsnachweis" schreibt die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main unter anderem:

"...Wer dieses Prüfsiegel vorweisen kann, der hat tatsächlich hart für seine Fortbildung gearbeitet. Er kann in besonderem Maße das Vertrauen der rechtsratsuchenden Verbraucher beanspruchen. Das von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehene amtliche Prüfsiegel "Fortbildungsnachweis" wird jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren verliehen und muss dann neu erworben werden."

Seit Januar 2007 können Rechtsanwälte das bundeseinheitliche Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" beantragen. Das Zertifikat bescheinigt den Nachweis einer regelmäßigen und umfassenden anwaltlichen Fortbildung. Aus der Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammmer (BRAK) heißt es hierzu:

"Die hohe Kompetenz in der Rechtsberatung ist das entscheidende Qualitätsmerkmal, das die Rechtsanwälte auf dem Rechtsberatungsmarkt auszeichnet. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist eine ständige, umfangreiche Fortbildung unabdingbar. Die BRAK gibt jetzt den Anwälten die Möglichkeit, mit Erwerb ihres Zertifikats auch nach außen zu dokumentieren, dass sie sich laufend fortbilden. Um das Zertifikat zu erhalten, muss der Anwalt regelmäßig nachweisen, dass er sich in einem festgelegten Umfang in unterschiedlichen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit fortbildet.

Der zertifizierte Anwalt ist dann berechtigt, das zugehörige Logo, "Q - Qualität durch Fortbildung" während der dreijährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikats z. B. auf Briefbogen, Visitenkarten und Homepage zu führen.

Die BRAK nimmt mit dem Zertifikat ihre Aufgabe wahr, die Fortbildung der Rechtsanwälte zu fördern. Das Qualitätsmanagement der Anwälte soll mit dem neuen Zertifikat nachhaltig unterstützt werden. Wer durch regelmäßige Fortbildung das hohe Niveau anwaltlicher Beratung aufrechterhält, soll auch im Vorfeld des Mandats damit werben dürfen.

Das Zertifikat muss in regelmäßigen Abständen durch erneute Nachweise von Fortbildungsmaßnahmen neu beantragt werden, um das Logo weiter führen zu dürfen."

Bereits wenige Monate nach Einführung dieses Zertifikats wurde es an alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verliehen. Ende 2009 führten nach Auskunft der Rechtsanwaltskammer Frankfurt im Kammerbezirk lediglich ca. 120 Kammermitglieder das amtliche
Prüfsiegel der Rechtsanwaltskammer und/oder das Fortbildungszertifikat der BRAK.

Darüber hinaus lassen wir uns für jedes Jahr den Umfang unserer Fortbildung durch den vom Deutschen Anwaltverein ausgestellten Fortbildungsnachweis bestätigen.

Fortbildungslisten

Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt

Rechtsanwalt Jochen Zweschper

Rechtsanwalt Joachim Krumb

Amtliches Prüfsiegel

Das amtliche Prüfsieger der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde allen Anwälten unserer Kanzlei verliehen.


Prüfsiegel


Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt

Rechtsanwalt Joachim Krumb

Rechtsanwalt Jochen Zweschper

 

Qualität durch Fortbildung



Rechtsanwälte SZK
Stapelfeldt Zweschper Krumb

Rechtsanwälte Partnerschaft
Steubenplatz 12
64293 Darmstadt
Tel ( 0 61 51 ) 360 79 10
kanzlei@kanzlei-szk.de
www.kanzlei-szk.de