Allgemeine Fortbildungspflicht
Rechtsanwälte unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Fortbildung. § 43a Abs. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bestimmt:
"Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden."
Fortbildungspflicht der Fachanwälte
Fachanwälte - und damit sämtliche Anwälte unserer Kanzlei - unterliegen darüber hinaus der Verpflichtung nach § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO):
"Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 10 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen."
Freiwillige Zertifizierung der Fortbildung
In Zeiten, in denen das Recht immer komplexer wird, ist eine fundierte und kompetente Rechtsberatung ohne ständige Fort- und Weiterbildung nach unserer festen Überzeugung unmöglich. Nur so lässt sich die hohe Qualität anwaltlicher Rechtsberatung auf Dauer sicherstellen. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sehen es daher als selbstverständlich an, sich permanent und qualifiziert fortzubilden. Der hohe Standand unserer Fortbildungsaktivitäten wird u. a. durch das anparuchsvolle Zertifikat der Rechtsanwaltskammer bestätigt Welcher Rechtsanwalt sich in welchem Umfang auf welchen Gebieten fortbildet, ist in den individuellen Fortbildungslisten aufgeführt (rechts). Dort finden Sie eine personen- und zeitbezogene Auflistung der absolvierten Fortbildungen wie auch der von unseren Rechtsanwälten selbst als Dozenten gehaltenen Vorträge und Seminare.
Darüber hinaus lassen wir uns unsere regelmäßige Fortbildung durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt bestätigen. Die Rechtsanwälte Krumb und Dr. Stapelfeldt gehörten zu den Ersten im Kammerbezirk, die bereits 2005 das "Amtliche Prüfsiegel Fortbildungsnachweis" der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (siehe hierzu "Amtliches Prüfsiegel" auf der rechten Seite) erhielten. Rechtsanwalt Zweschper wurde das Prüfsiegel erstmals im Mai 2006 verliehen.
Zum "Amtlichen Prüfsiegel Fortbildungsnachweis" schreibt die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main unter anderem:
"...Wer dieses Prüfsiegel vorweisen kann, der hat tatsächlich hart für seine Fortbildung gearbeitet. Er kann in besonderem Maße das Vertrauen der rechtsratsuchenden Verbraucher beanspruchen. Das von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehene amtliche Prüfsiegel "Fortbildungsnachweis" wird jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren verliehen und muss dann neu erworben werden."
Seit Januar 2007 können Rechtsanwälte das bundeseinheitliche Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" beantragen. Das Zertifikat bescheinigt den Nachweis einer regelmäßigen und umfassenden anwaltlichen Fortbildung. Aus der Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammmer (BRAK) heißt es hierzu:Darüber hinaus lassen wir uns für jedes Jahr den Umfang unserer Fortbildung durch den vom Deutschen Anwaltverein ausgestellten Fortbildungsnachweis bestätigen.
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt
Das amtliche Prüfsieger der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde allen Anwälten unserer Kanzlei verliehen.
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt

Rechtsanwälte Partnerschaft
Steubenplatz 12
64293 Darmstadt
Tel ( 0 61 51 ) 360 79 10
kanzlei@kanzlei-szk.de
www.kanzlei-szk.de