Kanzlei SZK, Anwalt Darmstadt Partnerschaft

Zu einem guten Ende gehört ein guter Anfang.*


Rechtsanwälte SZK - von Anfang an gut beraten

Die Rechtsanwaltspartnerschaft Rechtsanwälte SZK ist eine auf das öffentliche Recht und Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten ausschließlich in den Bereichen Bauen & Immobilien, Kommunalberatung, Planen & Umwelt sowie Öffentliche Aufträge.

Unsere Anwaltspartnerschaft wurde Mitte 2005 von den drei Namenspartnern Dr. Alfred Stapelfeldt, Jochen Zweschper und Joachim Krumb in Darmstadt gegründet. Wir sind bundesweit, überwiegend jedoch in Hessen tätig.

Schwerpunkte

Schwerpunkte unserer Beratung im öffentlichen Recht sind das Baurecht, das Umwelt- und Planungsrecht, das Abgabenrecht, das Kommunalrecht sowie das Vergaberecht. Im Immobilienrecht sind wir vor allem im zivilen Bau- und Architektenrecht sowie im Grundstücks- und Gewerbemietrecht tätig. Über unsere Praxisfelder können Sie sich hier umfassend informieren.

Mandanten

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung der öffentlichen Hand, z. B. von Städten, Gemeinden und Kreisen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen in den von uns angebotenen Praxisfeldern.

Philosophie

Nicht der kurzfristige Erfolg, sondern die dauerhafte Zufriedenheit unserer Mandanten steht für uns im Mittelpunkt. Das erreichen wir durch hohe Kompetenz in unseren Fachgebieten und einem Service, der sich an den Bedürfnissen unserer Mandanten orientiert.

Wie können wir Ihnen helfen?

Erfahren Sie auf diesen Seiten mehr  über die Kanzlei und Ihre Anwälte oder das anwaltliche Berufsrecht. Aus unseren Fachgebieten erhalten Sie viele nützliche Informationen und aktuelle Nachrichten.

Oder Sie rufen uns ganz einfach an und vereinbaren einen Termin - denn zu einem guten Ende gehört ein guter Anfang.

*) Konfuzius, 551-479 v. Chr.



Aktuelle Meldungen und Informationen

Immobilien & BauenOVG Rheinland-Pfalz: Bebauungsplan "Im Binsfeld" nicht funktionslos

Die Stadt Speyer hat den Eigentümern eines Anwesens im Bebauungsplangebiet "Im Binsfeld" zu Unrecht aufgegeben, die Nutzung ihrer Garage zu Aufenthaltszwecken rückgängig zu machen. Dies beruht allerdings nicht auf der Ungültigkeit des Bebauungsplanes. Vielmehr hat die Stadt ihr eigenes Konzept zur Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände im Binsfeld nicht zutreffend angewandt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit einem Urteil. mehr...

Kommunalberatung & -wirtschaftDuisburger "Bettensteuer" ist rechtmäßig

Die sogenannte Bettensteuer, welche die Stadt Duisburg seit November 2010 von Hotelbetreibern und ähnlichen Betrieben erhebt, ist rechtmäßig. Die Erhebung der Übernachtungsabgabe verstößt weder gegen nordrhein-westfälisches Kommunalabgabenrecht noch gegen das Grundgesetz. Sie ist auch mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei Verfahren entschieden hat. mehr...

Kommunalberatung & -wirtschaftFlohmärkte nur an verkaufsoffenen Sonntagen zulässig.

Das OVG Koblenz hat entschieden, dass der Landesgesetzgeber befugt ist, den zurzeit bestehenden gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz unter Berücksichtigung einer geänderten sozialen Wirklichkeit einzuschränken und Floh- und Trödelmärkte lediglich an verkaufsoffenen Sonntagen zuzulassen. mehr...

Immobilien & BauenGeänderte Verhältnisse im Plangebiet können einer Heilung des Ausfertigungsmangels eines Bebauungsplans entgegenstehen

Eine Werbeanlage in Hachenburg darf errichtet werden, obwohl die Stadt in dem Bebauungsplan "Auf dem Gleichen I" und der Gestaltungssatzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen und Warenautomaten (Werbeanlagensatzung) entgegenstehende Regelungen getroffen hat. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 17.11.2011 sind beide Satzungen unwirksam. Ein Ausfertigungsmangel des Bebauungsplans aus dem Jahr 1987 konnte nach Auffassung des Gerichts trotz erneuter Ausfertigung und öffentlicher Bekanntmachung nicht geheilt werden. mehr...

Kommunalberatung & -wirtschaftFlohmärkte an Sonntagen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich unzulässig

An Sonn- und Feiertagen dürfen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich keine Floh- und Trödelmärkte veranstaltet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 16.11.2011 entschieden. Das rheinland-pfälzische Feiertagsgesetz verbiete an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten, die dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprächen. Allerdings könne der Gesetzgeber den Sonn- und Feiertagsschutz mit Blick auf eine geänderte soziale Wirklichkeit lockern. mehr...

Kommunalberatung & -wirtschaftBierbike-Betrieb auf öffentlichen Straßen ist erlaubnispflichtig

Der Betrieb von Bier- und Partybikes auf öffentlichen Straßen stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung und keinen erlaubnisfreien Gemeingebrauch dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit Urteilen vom 23.11.2011 entschieden. Der Verkehrsbezug sei bei der Nutzung dieser Bikes so stark zurückgedrängt, dass nicht mehr von einer Nutzung der Straße zum Verkehr gesprochen werden könne. mehr...

Planen & UmweltEthylen-Pipeline Süd: VGH hebt teilweisen Baustopp auf

Der VGH Mannheim hat entschieden, dass kein Anlass besteht, den Bau und die Inbetriebnahme der Ethylen-Pipeline Süd (EPS) wegen möglicher Sicherheitsbedenken vorläufig zu stoppen. mehr...

Planen & UmweltAusbau der Main-Weser-Bahn im Bereich Frankfurt am Main zulässig

Der VGH Kassel hat entschieden, dass dem viergleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke 3900 Gießen-Frankfurt-West, Planungsabschnitt von Frankfurt am Main-West nach Bad Vilbel, keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen. mehr...

Kommunalberatung & -wirtschaftMinderheit in Untersuchungsausschuss kann Einholung eines Rechtsgutachtens durchsetzen

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat mit Urteil vom 16.11.2011 den Anträgen von 42 Abgeordneten der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag zum sogenannten Polizeichef-Untersuchungsausschuss in zwei von drei Punkten stattgegeben. Die Beteiligten hatten darüber gestritten, ob die Mehrheit des Untersuchungsausschusses drei Beweisanträge der Minderheit zu Recht abgelehnt hat. Der Staatsgerichtshof stellte unter anderem klar, dass der Antrag der Ausschussminderheit zur Einholung eines Rechtsgutachtens nicht abgelehnt werden darf. mehr...

Kommunalberatung & -wirtschaftVerbandsgemeinde ist für undichte Kanalanschlüsse verantwortlich

Eine Verbandsgemeinde und nicht die Ortsgemeinde ist für die Sanierung von undichten Anschlüssen der Straßenleitungen in den Hauptkanal zuständig, wenn die Anschlüsse nicht nach dem Stand der Technik hergestellt worden sind. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24.10.2011. Die der Stadt gehörenden Straßeneinläufe, einschließlich der Anschlussleitungen bis zum Hauptkanal, seien technisch in ordnungsgemäßem Zustand. Mit Mängeln behaftet sei im entschiedenen Verfahren der in der Verantwortung der Verbandsgemeinde liegende Hauptkanal. mehr...

Kommunalberatung & -wirtschaftNormenkontrolle gegen Landesheimbauverordnung erfolglos

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Urteil vom 27.09.2011 die neue Landesheimbauverordnung Baden-Württembergs vom 18.04.2011 bestätigt. Sie sieht - einmalig im Bundesgebiet - unter anderem vor, dass allen Heimbewohnern ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen muss. Dies sei mit höherrangigem Recht vereinbar, entschied der VGH. mehr...

Kommunalberatung & -wirtschaftVG Koblenz: Verbandsgemeinde ist für undichte Kanalanschlüsse verantwortlich

Eine Verbandsgemeinde und nicht die Ortsgemeinde ist für die Sanierung von undichten Anschlüssen der Straßenleitungen in den Hauptkanal zuständig, wenn die Anschlüsse nicht nach dem Stand der Technik hergestellt worden sind. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24.10.2011. Die der Stadt gehörenden Straßeneinläufe, einschließlich der Anschlussleitungen bis zum Hauptkanal, seien technisch in ordnungsgemäßem Zustand. Mit Mängeln behaftet sei im entschiedenen Verfahren der in der Verantwortung der Verbandsgemeinde liegende Hauptkanal. mehr...

Kommunalberatung & -wirtschaftVGH Mannheim: Normenkontrolle gegen Landesheimbauverordnung erfolglos

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Urteil vom 27.09.2011 die neue Landesheimbauverordnung Baden-Württembergs vom 18.04.2011 bestätigt. Sie sieht - einmalig im Bundesgebiet - unter anderem vor, dass allen Heimbewohnern ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen muss. Dies sei mit höherrangigem Recht vereinbar, entschied der VGH. mehr...

Kommunalberatung & -wirtschaftVGH Kassel: Gründung des Wasser- und Bodenverbandes Lahn-Dill und Umgebung unwirksam

Der Wasser- und Bodenverband Lahn-Dill und Umgebung ist wegen Verfahrensfehlern nicht wirksam gegründet worden und deshalb als Körperschaft des öffentlichen Rechts rechtlich inexistent. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in zwei Urteilen vom 11.11.2011 festgestellt. Es bestätigte damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen, das Beitragsbescheide des Verbandes aufgehoben und zugunsten eines Klägers festgestellt hatte, dass dieser nicht Verbandsmitglied sei. mehr...

Spendenaufruf Katastrophenhilfe Ostafrika

Banner: DRK-Spendenaufruf für Ostafrika

Angebot Fort- und Weiterbildung

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten nicht nur in den von uns gewählten Tätigkeitsgebieten, sondern bieten darüber hinaus auch eine Reihe von Vorträgen und Seminaren an, teils nur für unsere Mandanten, teils für jedermann. Zu unserem Weiterbildungsangebot finden Sie hier weitere Informationen.

Wir über uns

Hier erfahren Sie mehr über unsere Rechtsanwälte, deren ständige Fort- und Weiterbildung und unser Serviceangebot. Informationen über unsere Kooperationspartner erhalten Sie hier.

Neuerscheinung


Am 20.07.2010 ist die 1. Auflage des Systematischen Praxiskommentars BauGB/BauNVO erschienen. Rechtsanwalt Joachim Krumb, Partner der Kanzlei Rechtsanwälte SZK, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter für Öffentliches Baurecht an der FH Mainz kommentiert in diesem Werk die §§ 1 bis 4c des Baugesetzbuches.

Hier finden Sie eine Leseprobe.

Qualität durch Fortbildung

Prüfsiegel

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei bilden sich regelmäßig und umfangreich fort. Deshalb hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main allen Anwälten das "Amtliche Prüfsiegel Fortbildungsnachweis" erteilt. Nähere Informationen zu diesem Fortbildungssiegel erhalten Sie hier.

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat unseren Anwälten ihre umfangreiche Weiterbildung durch ein Fortbildungszertifikat bestätigt.



Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei haben in ihren Tätigkeitsschwerpunkten den Fachanwaltstitel erworben. Die Rechtsanwälte Dr. Stapelfeldt und Krumb sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Rechtsanwalt Zweschper ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Unsere Praxisfelder:


Planen & Umwelt

Planungs- und Umweltrecht sind von hoher Bedeutung für Investoren wie Kommunen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Bereich öffentlicher Planungen, von der Raumordnung und Planfeststellung über die Bauleitplanung bis hin zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem Abschluss städtebaulicher Verträge. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beantragung und Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen ebenso wie in allen Fragen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft, der Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes oder des Natur- und Landschaftsschutzes. ...mehr zu Planen & Umwelt

Bauen & Immobilien

Die Errichtung eines Bauwerkes ohne umfassende rechtliche Beratung birgt hohe Risiken. Bauherren greifen deshalb auf unsere Expertise im öffentlichen wie privaten Baurecht zurück und lassen sich von uns vom Abschluss der Grundstückskaufverträge und Werkverträge über die Beantragung der Baugenehmigung bis hin zur Vertragsabwicklung und Mängelbeseitigung beraten und vertreten. Bauunternehmer und Bauträger unterstützen wir nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch bei der Durchsetzung ihrer Forderungen. Auch später, bei der Vermietung und Veräußerung, stehen wir unseren Mandanten zur Seite. ...mehr zu Bauen & Immobilien

Kommunalberatung

Die Aufgaben und Herausforderungen für Kommunen nehmen zu. Deshalb ist die Beratung und Vertretung von Kommunen ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Unseren kommunalen Mandanten bieten wir Rechtsberatung und Vertretung aus einer Hand, die alle Bereiche des öffentlichen Rechts, aber auch die Vertretung und Beratung in zivilrechtlichen Angelegenheiten umfasst. Kommunalwirtschaftlichen Fragestellungen nehmen wir uns ebenso an wie Problemen des kommunalen Abgabenrechts oder des Kommunalverfassungsrechts. Selbstverständlich stehen wir auch in allen unseren anderen Praxisfeldern unseren kommunalen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. ...mehr zu Kommunalberatung & Kommunalwirtschaft

Öffentliche Aufträge

Für Privatwirtschaft wie öffentliche Hand nimmt die Bedeutung des nationalen wie europäischen Vergaberechts ständig zu. Wir unterstützen unsere Mandanten von der Vorbereitung und Einleitung des Vergabeverfahren über die Erstellung der erforderlichen Unterlagen und die Durchführung der Vergabe bis hin zum Nachprüfungsverfahren. Öffentliche Auftraggeber stützen sich auf unsere Expertise ebenso wie private Bieter. ...mehr zu Öffentliche Aufträge

Externes Rechtsamt

Städten und Gemeinden bieten wir einen besonderen Service: das externe Rechtsamt.

Zu diesem Service erfahren Sie hier mehr.

Nachrichtenarchiv

Nachrichten älteren Datums finden Sie in unserem Nachrichtenarchiv.

Kanzleigründerpreis 2008

Die Darmstädter Anwaltskanzlei Rechtsanwälte SZK Stapelfeldt Zweschper Krumb ist Gewinner des 4. Soldan Kanzleigründerpreises.

Im Rahmen des Festaktes zum 100-jährigen Jubiläum der Hans Soldan GmbH wurden am 6. Juni 2008 im Französischen Dom in Berlin die Gewinner des diesjährigen Soldan Kanzleigründerpreises gekürt. Den 1. Platz von über 60 Bewerbern aus ganz Deutschland belegte die auf das Öffentliche Recht und das Immobilienrecht spezialisierte Darmstädter Rechtsanwaltssozietät Rechtsanwälte SZK. ...mehr

Kontakt

Rechtsanwälte SZK Stapelfeldt Zweschper Krumb

Steubenplatz 12 - 64293 Darmstadt

Telefon: (06151) 36079-10

Telefax: (06151) 36079-11

Unsere Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Verwaltungsrechtliche Tätigkeitsgebiete der Kanzlei:

Zivilrechtliche Tätigkeitsgebiete der Kanzlei:

 


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