Externes Rechtsamt für Kommunen
Sie hätten gerne ein Rechtsamt oder zumindest einen (Verwaltungs-) Juristen im eigenen Haus, scheuen aber die Kosten für einen angestellten oder beamteten Juristen oder können sich diesen schlicht nicht leisten? Die rechtlichen Hilfestellungen Ihrer Verbände reichen Ihnen nicht aus? Sie wollen nicht in jedem Einzelfall auf die Suche nach dem geeigneten Rechtsberater gehen?
Dafür bieten wir eine Lösung:
Das "Externe Rechtsamt" für Städte und Gemeinden. Mit unserem "SZK Externes Rechtsamt" übernehmen wir die rechtliche Beratung Ihrer Ämter und kommunalen Betriebe zuverlässig und kostengünstig. Vergleichbar mit einem hausinternen Rechtsamt stehen Ihnen unsere Anwälte laufend zur Verfügung - telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder im direkten Gespräch bei Ihnen vor Ort. Dabei sehen wir uns nicht als Konkurrenz, sondern als sinnvolle Ergänzung zu dem Rechtsberatungsangebot der kommunalen Spitzenverbände.
Kommunalberatung ist unsere Kernkompetenz. Zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei zählt die anwaltliche Beratung und Vertretung von Kommunen auf allen Gebieten der kommunalen Selbstverwaltung, Daseinsfürsorge und -vorsorge. Wir bieten unseren kommunalen Mandanten eine umfassende Rechtsberatung an, die sich auf alle für sie relevanten Rechtsgebiete erstreckt. Dabei sind wir sowohl in verwaltungsrechtlichen wie in zivilrechtlichen Angelegenheiten stark aufgestellt: Alle Anwälte unserer Kanzlei sind erfahrene Fachanwälte im Verwaltungsrecht bzw. im Bau- und Architektenrecht. Unsere Beratungskompetenz erstreckt sich daher sowohl auf die typischen zivilrechtlichen Angelegenheiten einer Gemeinde, als auch verwaltungs- und kommunalverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Vorteile auf einen Blick
- Sie haben weder zusätzliche Personalkosten noch zusätzlichen Raumbedarf.
- Sie müssen keine zusätzliche Literatur, Datenbanken, Zeitschriften etc. anschaffen.
- Das externe Rechtsamt hat keinen Urlaub und kennt keine Ausfallzeiten wegen Krankheiten.
- Wir sind nur Ihren Interessen verpflichtet, keinen Verbandsinteressen o. ä.
- Wir nutzen moderne, schnelle Kommunikationsmittel
- Wir erledigen Aufgaben schnell und zuverlässig innerhalb des vereinbarten Zeitraums.
- Wir arbeiten auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort, z. B. im Rahmen von Sprechzeiten.
- Wir sind flexibel in der Terminsgestaltung und stellen eine sehr gute Erreichbarkeit sicher.
- Wir berechnen weder Anfahrtszeiten noch Fahrtkosten für Termine bei Ihnen.
- Sie haben auf Wunsch für alle Anliegen denselben Ansprechpartner.
- Wir sind gleichermaßen kompetent im Verwaltungs- wie auch im Zivilrecht.
- Wir bieten eine Leistung aus einer Hand. Das heißt auch: Keine zusätzliche Beauftragung eines Dritten im Prozessfall, wir sind von Beginn an eingearbeitet, es entstehen keine Zeit- und Informationsverluste.
- Wir verfügen über ein Netz von Experten, die in Spezialfällen hinzugezogen werden können.
- Wir gewährleisten eine Beratung und Vertretung aus einer Hand in allen kommunalen Fragestellungen, wobei uns das Zusammentreffen zivilrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Expertise in unserer Kanzlei auszeichnet. Dadurch finden die wechselseitigen Einflüsse dieser Rechtsmaterien die notwendige Berücksichtigung.
Die Kosten
... sind transparent und überschaubar. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot, das sich nach Ihrem Bedarf richtet. Ihren Bedarf analysieren wir gemeinsam mit Ihnen. Unsere verschiedenen Leistungspakete beinhalten ein festes monatliches Stundenkontingent zu sehr günstigen Stundensätzen. Daneben bieten wir auch die aufwandsunabhängige Beratung zum jährlichen Festpreis. Flexible Kündigungs- und Änderungsmöglichkeiten sind dabei selbstverständlich.
Was andere über uns sagen
"Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Verwaltungsrecht und das Immobilienrecht und im Wesentlichen auf eine Zielgruppe: Städte und Gemeinden sowie kommunale Unternehmen. [...] Das Konzept basiert auf einer genauen Analyse des Beratungsbedarfs öffentlicher Auftraggeber und mündet u. a. im Angebot einer "externen Rechtsabteilung für Kommunen". [...] Dieser Plan ist fachlich gut fundiert, er rückt den Mandanten in den Vordergrund aller Bemühungen. Seine Umsetzung hatte bereits Erfolg und verspricht weitere Erfolge."
(Prof. Dr. Christoph Hommerich, Vorsitzender des Vorstandes des Soldan Institut für Anwaltsmanagement e.V.)
Zivilrechtliche Angelegenheiten einer Stadt/Gemeinde (Bsp.):
- Vertragsgestaltung (Bauverträge, Werkverträge, Mietverträge, Leasingverträge, Gesellschaftsverträge etc.)
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (Schadensersatz aus Amtshaftung, unberechtigte Werklohnforderungen)
- Durchsetzung eigener Ansprüchen (Mängelhaftung am Bau, Schadensersatz)
Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten einer Stadt/Gemeinde (Bsp.):
- Satzungsaufstellung (insbes. B-Plan)
- Erteilung Einvernehmen (Verhinderung unliebsamer Bebauung)
- Vergabeverfahren (VOB, VOL, VOF)
- Dienstrecht (TVöD, Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht)
- Kommunalverfassungsrecht
- Kommunales Wirtschaftsrecht
- Polizei- und Ordnungsbehördenrecht
- Kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge
Kontakt
Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Besprechungstermin. Wir kommen gerne zu Ihnen ins Rathaus.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: 06151 / 3607910
Fax: 06151/ 3607911