Kanzlei SZK, Anwalt Darmstadt Partnerschaft

Kommunalberatung & Kommunalwirtschaft

Städte und Gemeinden haben einen anderen Beratungsbedarf als gewerbliche Unternehmen. Gleichwohl werden wie in der freien Wirtschaft Modelle zur Effizienzsteigerung, Kosteneinsparung und eine moderne Personalorganisation schon längst auch in der öffentlichen Verwaltung angewandt. Dabei sind die rechtlichen Strukturen und Vorgaben immer schwerer zu durchschauen. Zum Beispiel kommen mit der Neuorganisation der Arbeitsvermittlung, der Privatisierung kommunaler Betriebe oder Public-Private-Partnership-Projekten (PPP / ÖPP) ganz neue Aufgaben auf Gemeinden, Städte, Kreise und Länder zu. Hier können Sie sich auf unsere Beratung und Mitgestaltung verlassen, gerade auch dann, wenn eine Entscheidung schnell und mit juristischer Absicherung getroffen werden soll.

Wir bieten unseren kommunalen Mandanten eine umfassende Rechtsberatung an, die sich auf alle für sie relevanten Rechtsgebiete erstreckt. Dies umfasst die Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. bei der Vertragsgestaltung (Bauverträge, Werkverträge, Leasingverträge etc.), der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche (z. B. Amtshaftungsansprüchen) und der Durchsetzung von eigenen Ansprüchen ebenso wie die Vertretung und Beratung in verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir gewährleisten eine Beratung und Vertretung aus einer Hand in allen kommunalen Fragestellungen, wobei das Zusammentreffen zivilrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Expertise in unserer Kanzlei von Vorteil ist. Nur so finden die wechselseitigen Einflüsse dieser Rechtsmaterien hinreichende Berücksichtigung. Dies gilt insbesondere bei der Privatisierung kommunaler Betriebe, der Gründung und Ausgliederung kommunaler Betriebe, dem Aufbau eines kommunalen Beteiligungsmanagements und eines Beteiligungscontrolling.

Eine Vielzahl von juristischen Fragen treten in der Kommunalverwaltung auf und bedürfen kurzfristiger und kompetenter Beantwortung. Das Spektrum möglicher Problemstellungen ist weit und reicht von der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Baurecht über das kommunale Abgabenrecht mit seinen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen bis hin zu komplexen abfallrechtlichen Fragen. Wir beraten Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Gründung und Beteiligung von Gesellschaften, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, in Fragen der Vertragsgestaltung, in Vertragsverhandlungen und beim Vertragscontrolling sowie bei Haftungsfragen.

Außerdem vertreten wir u.a. Städte und Gemeinden in Normenkontrollverfahren, die sich gegen ihre Bebauungspläne richten oder in denen sie selbst Landesentwicklungspläne, Regionalpläne sowie Landschaftsschutzgebietsverordnungen angreifen, weil diese unverhältnismäßig in ihre Planungsfreiheit eingreifen. Gemeinden, Städte und Kreise sowie deren Gesellschaften sind darauf angewiesen, dass ihre Investitionsvorhaben juristisch kompetent begleitet werden. Hierfür stehen wir mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Verfügung.

Zu unseren Mandanten zählen hessische Städte und Gemeinden, die uns nicht nur mit der Vertretung in ihren rechtlichen Angelegenheiten beauftragen, sondern die sich bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben auf unsere Gutachten und unsere Gestaltungsvorschläge verlassen. Dabei haben unsere Vergütungsmodelle stets die Gemeindefinanzen im Auge. Wir wollen, dass es gerade für kleinere Städte und Gemeinden günstiger ist, unsere Kanzlei zu beauftragen, als ein eigenes Rechtsamt zu unterhalten.

Dieses Angebot nennen wir Kommunalberatung.

Ihre Ansprechpartern in diesem Bereich sind:
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt
Rechtsanwalt Joachim Krumb

Themen

 

Aktuelle Veröffentlichung

Kommunalabgaben von A-Z

Gebühren, Beiträge, Kommunale Steuern, Verfahren, Rechtsschutz

Von Dr. Alfred Stapelfeldt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

2008. XXII, 313 S. Kartoniert; Beck im dtv ISBN 978-3-406-56980-7

Erschienen: 13.12.2007. € 14,50

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nachrichten

Aktuelle Nachrichten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu dem Praxisfeld Kommunalberatung finden Sie hier.

Externes Rechtsamt

Für Städte und Gemeinden haben wir ein besonderes Beratungsangebot: das "externe Rechtsamt". Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie hier.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsanwälte SZK
Stapelfeldt Zweschper Krumb

Rechtsanwälte Partnerschaft
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64293 Darmstadt
Tel ( 0 61 51 ) 360 79 10
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