Öffentliche Aufträge
Im Bereich "Öffentliche Aufträge" betreuen wir Auftraggeber und Bieter in Vergabeverfahren. Das
Vergaberecht regelt das Verfahren, mit dem staatliche Einrichtungen ihren Beschaffungsbedarf decken. Zum 1. Januar 1999 wurde dieses Verfahren auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, die auch erstmals im deutschen Recht vorsieht, dass Bieter die Einhaltung des Vergaberechts gerichtlich überprüfen lassen und damit unmittelbar auf das laufende Verfahren einwirken können. Die ständige Fortentwicklung und Änderung dieser wirtschaftlich bedeutsamen Rechtsmaterie erfordert Experten, die sich ständig auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung befinden.
Auftraggeber
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge kommt es vermehrt dazu, dass nicht berücksichtigte Bieter den ihnen zustehenden
Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Auftraggeber sind daher gut beraten, ihre Verfahren so rechtssicher wie möglich zu gestalten. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten mit unserer Kompetenz, Sorgfalt und Erfahrung. Wir beraten sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung von Vergabeverfahren nach nationalem und europäischem Vergaberecht. Dabei erstreckt sich unsere rechtliche Unterstützung auf die Vergabe von Leistungen nach der VOB/A, der VOL/A und der VOF. Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber verteidigen wir in
Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Beschwerdegericht. Unser Ziel ist es, dass Investitionen zügig umgesetzt und Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren vermieden werden.
Auftragnehmer / Bieter
Bieter begleiten wir während des gesamten Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge, um die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Abschneiden im Wettbewerb zu sichern. Den Anspruch der Bieter auf Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen durch die Vergabestelle setzen wir in Vergabenachprüfungsverfahren effektiv durch. Mit unserer Unterstützung kann der einzelne Bieter etwaige Vergabeverstöße rechtzeitig erkennen und die zur Wahrung seiner eigenen Interessen notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Ihr Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner für den Bereich "öffentliche Aufträge":
Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Themen
- Ausschreibungen nach VOB, VOL und VOF
- Nachprüfungsverfahren
- Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
- Kommunalhaushalt
- Kommunalaufsicht
- Korruptionsvermeidung
- GPA (Government Procurement Agreement)
- Sektorenrichtlinie
- Koordinierungsrichtlinie
- Vergaberichtlinien
- Schwellenwerte
- CPV (Common Procurement Vocabulary)
- Lieferaufträge
- Dienstleitungsaufträge
- Bauaufträge
- Elektronische Vergabe
- Korruptionsregister
- Vergabeverordnung
- Verhandlungsverfahren
- Wettbewerblicher Dialog
- Offene und nicht offene Verfahren
Rechtsschutz
Einen ersten Überblick zum Vergaberechtsschutz bietet das Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Vergabekammer des Bundes (Stand März 2010), das wir Ihnen
hier zur Verfügung stellen.
Ausschreibungen der hessischen Bauverwaltung
Seit dem 1. Januar 2006 werden alle Ausschreibungen der hessischen Bauverwaltung nicht mehr im Bundesausschreibungsblatt (heute: Deutsches Ausschreibungsblatt) veröffentlicht, sondern allein in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD;
www.had.de). Das hat das hessische Finanzministerium Ende 2005 entschieden. Die Änderung betrifft Bekanntmachungen von Vergaben, die in der Regie der Hessischen Bauverwaltung bei Baumaßnahmen des Bundes und des Landes abgewickelt werden.
Nachrichten
Aktuelle Nachrichten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu dem Praxisfeld Öffentliche Aufträge finden Sie
hier.