Kanzlei SZK, Anwalt Darmstadt Partnerschaft

Haftung der Städte und Kommunen

Städte und Gemeinden erledigen eine Vielzahl von Aufgaben der kommunalen Daseinsfürsorge und -vorsorge. Zeiten knapper Haushalt zwingen Städte und Gemeinden jedoch oft zum Spagat zwischen sorgfältiger Erledigung und notwendigen Kosteneinsparungen. In dieser Situation geschehen gelegentlich Fehler und Unfälle, die zugleich die Frage der Haftung aufwerfen. Welche Voraussetzungen hierfür gelten, welche Sorgfaltsmaßstäbe von der Rechtsprechung angewandt werden und welche rechtlichen Vorkehrungen getroffen werden können, darüber referierte im August 2007 Rechtsanwalt J. Krumb im Rahmen der Reihe "SZK-Kommunalvorträge" vor Entscheidungsträgern aus der kommunalen Verwaltung. Für Interessierte, die den Vortrag verpasst haben, stellen wir hier das Vortragsscript zum Herunterladen zur Verfügung.

SZK-Kommunalvorträge

Im Rahmen unserer Reihe SZK-Kommunalvorträge fand im August 2007 der Vortrag "Kommunale Haftung" statt. Das Vortragsscript können Sie hier herunterladen.

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für den Bereich "Kommunalberatung sind:

Rechtsanwalt J. Krumb
Rechtsanwalt Dr. A. Stapelfeldt


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