Kanzlei SZK, Anwalt Darmstadt Partnerschaft

Vor welchen Gerichten dürfen wir Sie vertreten?

Unsere Rechtsanwälte können Sie an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie an den Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in der gesamten Bundesrepublik vertreten.

Im öffentlichen Recht können wir Sie bei Verfahren vor allen bundesdeutschen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen, Landesverfassungsgerichten, beim Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht sowie beim Europäischen Gerichtshof vertreten.

Wie erteilen Sie uns einen Auftrag (ein Mandat)?

Wenn Sie uns ein Mandat anbieten und wir den Auftrag annehmen, kommt ein Vertrag zustande. Dies kann auch stillschweigend dadurch geschehen, dass wir die juristische Bearbeitung Ihrer Angelegenheit aufnehmen, Sie z.B. am Telefon oder in einem gemeinsamen Gespräch beraten oder die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüfen. Wir beraten Sie, wie jeweils außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen ist. Letztlich entscheiden Sie selbst, wie wir Ihre Interessen zu vertreten haben.

Bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung bzw. einem Beratungsauftrag wird das Mandat in der Regel mit der Unterzeichnung des Mandatsvertrages erteilt. In diesem sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie weitergehende Informationen enthalten.

Die Art und Höhe unserer Vergütung wird in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung festgehalten. Sollen wir Sie nicht nur beraten, sondern auch vertreten, bedarf es zusätzlich der Unterzeichnung einer Vollmacht.

Was kostet unsere Tätigkeit?

Die Vergütung unserer Tätigkeit wird mit Ihnen gesondert vereinbart und ist hinsichtlich Art und Höhe von mehreren Faktoren abhängig. Bitte informieren Sie sich hierzu auch auf unserer Seite "Kosten"

Wie arbeiten wir mit Ihnen zusammen?

Eine wirksame Interessenvertretung und Beratung ist nur möglich, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände Ihres Falles unterrichten. Deshalb benötigen wir von Ihnen alle wichtigen Schriftstücke im Original oder (vorzugsweise) in einer einwandfrei lesbaren Kopie. Beim Abschluss des Mandates erhalten Sie Ihre persönlichen Unterlagen zurück.

Wenn wir Sie um Stellungnahme zu einem gegnerischen Schreiben oder einem Vorschlag des Gerichts bitten, sollten Sie uns möglichst bald schriftlich - zumindest stichwortartig - antworten oder mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren.

Sie erhalten vom gesamten Schriftverkehr Abschriften und Kopien. So sind Sie immer über den Fortgang Ihres Verfahrens unterrichtet.

Welche Bedeutung haben Fristen?

Rechtsmittel sind sehr oft an Fristen gebunden. Wird eine solche Frist versäumt, kann allein dies dazu führen, dass man einen Rechtsstreit verliert oder erst gar nicht führen kann. Deshalb ist die Einhaltung dieser Fristen besonders wichtig.

Wir überwachen diese Fristen für Sie, sind dabei aber darauf angewiesen, dass Sie uns für die Berechnung der Fristen und die fristgemäße Reaktion rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

Wollen Sie uns erst kurz vor Fristablauf beauftragen, behalten wir uns die Ablehnung des Mandats vor, weil wir dann wegen der Kürze der Zeit oftmals eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht mehr gewährleisten können.

Da ein Rechtsmittel Kosten auslöst, wenn es nicht erfolgreich ist, ergreifen wir Rechtsmittel in der Regel nur, wenn Sie uns dazu ausdrücklich und schriftlich beauftragen.

Gerne beraten wir Sie über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels. Erhalten wir von Ihnen keinen Auftrag vor Ablauf der Frist, werden wir ein Rechtsmittel nicht einlegen.

Wie und wann erreichen Sie uns?

Unsere Telefonzentrale ist von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr unter der Nummer 06151/36079-10 erreichbar.

In den Bürozeiten sind die Rechtsanwälte nicht immer telefonisch erreichbar, weil sie Termine außerhalb der Kanzlei wahrnehmen oder Besprechungen innerhalb der Kanzlei stattfinden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie Ihren Anwalt telefonisch deshalb nicht immer sofort erreichen können.

Erreichen Sie uns nicht persönlich, können Sie in der Kanzlei eine Nachricht oder Anfrage hinterlassen. In vielen Fällen lässt sich dadurch Ihr Anliegen schneller erledigen.

Sagen Sie unserem Sekretariat, wann und unter welcher Telefonnummer wir Sie erreichen können. Wir bemühen uns, Sie in der angegebenen Zeit anzurufen. Sie erleichtern unseren Mitarbeiterinnen in der Telefonzentrale die Arbeit, wenn Sie dort auch unser Aktenzeichen nennen, unter dem Ihre Angelegenheit bei uns geführt wird.

Wenn Sie einen Besprechungstermin wünschen, vereinbaren Sie diesen bitte mit uns persönlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Besprechungen nur nach Voranmeldung durchführen können.

Kontakt

Die wichtigsten Informationen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit können Sie hier downloaden (PDF).

Wie sind Sie im Haftungsfall abgesichert?

Die Kanzlei wird in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft nach Maßgabe des PartGG betrieben und ist im Partnerschaftsregister eingetragen. Alle Mandate werden grundsätzlich durch die Partnerschaft übernommen.
Im Falle von Schädigungen von Mandanten wegen fehlerhafter Berufsausübung durch unsere Anwälte haftet neben dem Vermögen der Partnerschaft derjenige Partner persönlich, der innerhalb der Partnerschaft mit der Bearbeitung des Auftrags befasst war (§ 8 II PartGG).

Für jeden Partner und juristischen Mitarbeiter ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 1.000.000,- Euro für jeden Versicherungsfall abgeschlossen. Unsere Versicherungssummen betragen damit für alle Anwälte das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.

Wie ist Vertraulichkeit sichergestellt?

Unsere Anwälte und deren Mitarbeiter(innen) sind gesetzlich und berufsrechtlich zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet.

Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was uns in Ausübung unseres Berufes bekannt geworden ist und besteht nach Beendigung des Mandats fort. Von dieser Verschwiegenheitspflicht ist auch die Tatsache umfasst, ob Sie überhaupt Mandant unserer Kanzlei sind. Deshalb können wir Ihnen auch keine Referenzen benennen, da wir dadurch unsere Verschwiegenheitspflicht verletzen würden.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit unsere Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
Unsere Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei unserer beruflichen Tätigkeit mitwirken, haben wir ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Weiterführende Informationen

über die für Rechtsanwälte geltenden Berufsregeln erhalten Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Vermeidung von Interessenkollisionen

Nach unserer Berufsordnung darf ein Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er, gleich in welcher Funktion, eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise beruflich befasst war.

Das Verbot gilt auch, wenn ein anderer Rechtsanwalt, mit dem der Rechtsanwalt in Sozietät, zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in sonstiger Weise (Anstellungsverhältnis, freie Mitarbeit) oder in Bürogemeinschaft verbunden ist oder war, in derselben Rechtssache, gleich in welcher Funktion, im widerstreitenden Interesse berät, vertritt, bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise beruflich befasst ist oder war.

Sollten wir eine solche Interessenkollision erkennen, unterrichten wir unseren Mandanten unverzüglich davon und sind verpflichtet, alle Mandate in derselben Rechtssache zu beenden.

Fremdgelder und andere Vermögenswerte

Nach unserer Berufsordnung sind wir verpflichtet, zur Verwaltung von Fremdgeldern so genannte Anderkonten zu führen.

Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden leiten wir unverzüglich an den Berechtigten weiter. Solange und soweit dies einmal nicht möglich sein sollte, sind wir verpflichtet, Fremdgelder auf Anderkonten und sonstige Vermögenswerte gesondert zu verwahren, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.


Rechtsanwälte SZK
Stapelfeldt Zweschper Krumb

Rechtsanwälte Partnerschaft
Steubenplatz 12
64293 Darmstadt
Tel ( 0 61 51 ) 360 79 10
kanzlei@kanzlei-szk.de
www.kanzlei-szk.de