Kanzlei SZK, Anwalt Darmstadt Partnerschaft

Angebot: Inhouse-Schulung Kommunale Korruptionsprävention

Folgende Inhose-Schulung bieten wir Kommunen aktuell an:

Inhouse-Seminar zur kommunalen Korruptionsprävention


Fortbildungsmaßnahme nach Ziff. I.3. des Erlasses des Hess. Innenministeriums "Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen" (StAnz 3/2009, S. 132)

Teil I: Korruption in Deutschland - Einführung (ca. 30 Minuten)

Zu Beginn sollen die Seminarteilnehmer für die Korruptionsproblematik - insbesondere im öffentlichen Dienst - sensibilisiert werden.

Was ist Korruption?

1. Definition

2. Ursachen, Entwicklung, Auswirkungen

Teil II: Korruption - die rechtlichen Rahmenbedingungen
(ca. 120 bis 150 Minuten)

1. Korruption und Strafrecht

Die Straftatbestände der Vorteilsannahme und -gewährung sowie der Bestechung und Bestechlichkeit werden erläutert.

2. Korruption und Vergaberecht

Präventionsmaßnahmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe allgemein und während der einzelnen Vergabephasen

3. Korruption und Dienstrecht

Verstoß gegen Dienstpflichten, beamten- und arbeitsrechtliche Konsequenzen

Teil III: Korruptionsprävention (ca. 120 Minuten)

Es werden bewährte Maßnahmen vorgestellt, um Korruption im öffentlichen Sektor einzudämmen bzw. zu unterbinden. Einzelne vorbeugende Maßnahmen werden besprochen. Den Teilnehmern wird vermittelt, welche Warnsignale auf eine korrumpierende Situation hinweisen könnten und wie mit Verdachtsfällen sinnvoller Weise umzugehen ist.

Ablauf (Vorschlag)

09:00-12:30 Teil I und II (ggf. inkl. Kaffeepause)

12:30-13:30 Mittagspause

13:30-15:30 Teil III (ggf. inkl. Kaffeepause)

Referenten

Dr. Alfred Stapelfeldt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Joachim Krumb, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Beide Referenten verfügen über mehrjährige Erfahrungen in der Beratung von Städten und Gemeinden. Die Referenten halten regelmäßig Vorträge zu rechtlichen Themen aus der kommunalen Praxis.

Kosten

Das Referentenhonorar für Inhouse-Seminare in den durch Ihre Verwaltung kostenlos zur Verfügung gestellten Schulungsräumen beträgt insgesamt 2.000,00 € netto (2.380,00 € brutto) pro Veranstaltungstermin bei einer maximalen Teilnehmerzahl von 20 Personen und beinhaltet Tagungsunterlagen im notwendigen Umfang. Das Honorar erhöht sich bei mehr als 20 Teilnehmern auf 3.000,00 € netto (3.570,00 € brutto). Fahrtkosten werden mit 0,30 €/km berechnet.

Der Teilnehmerkreis ist nicht zwingend auf die Mitarbeiter einer einzelnen Kommune beschränkt, d. h. es kann sich ggf. anbieten, das Seminar gemeinsam für Beschäftigte mehrerer Kommunen durchzuführen und die Kosten dann entsprechend aufzuteilen.

Sie haben Interesse - Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

Rechtsanwälte SZK - Stapelfeldt Zweschper Krumb - Partnerschaft

Steubenplatz 12, 64293 Darmstadt

Telefon (06151) 360 79-10, Telefax (06151) 360 79-11,

Email: kanzlei(at)kanzlei-szk.de

www.kanzlei-szk.de


SZK-Kommunalvorträge 2011

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung am 11. August 2011

Referent: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Rechtliche Fragen des gemeindlichen Einvernehmens sind für jede Stadt und Gemeinde, aber auch für die Kreise von unveränderter Bedeutung und Aktualität. Hierbei geht es z. B. um Probleme wie die Bindungswirkung des erklärten Einvernehmens, dessen Anfechtung, Fristenprobleme, die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und - sehr aktuell - die Amtshaftung. Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt wird im Rahmen seines Vortrages die aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet des Bauplanungsrechts darstellen.

"Kinderlärm" als Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen - Auswirkungen aktueller Gesetzgebungsvorhaben für Spielplätze, Kitas und Jugendspieleinrichtungen am 25. August 2011

Referent: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter für Öffentliches Baurecht an der FH Mainz

Anlieger reagieren zunehmend empfindlich auf den "Lärm", der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen oder Jugendspieleinrichtungen ausgeht. Erste Anlaufstelle für genervte Nachbarn ist häufig die Stadt/Gemeinde, wenn Sie nicht sogar Betreiberin der "Immissionsquelle" ist. Die Rechtsprechung behandelt "Kinderlärm" zwar nach anderen Maßstäben als andere Geräuschquellen, wie zum Beispiel gewerbliche Anlagen oder Biergartenbesucher, gleichwohl gibt es immer wieder erfolgreiche Klagen vor den Zivil- oder Verwaltungsgerichten, die zu einer Einschränkung der jeweiligen Angebote für Kinder und Jugendliche führen. In diesem Zusammenhang stehen zwei Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung für 2011 an: Mit einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes soll klargestellt werden, dass "Kinderlärm", der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen wird, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht. Ähnliche Gesetzesinitiativen (teils erfolgreich) gab es bereits auf Länderebene. Darüber hinaus plant die Bundesregierung in der noch laufenden Legislaturperiode eine Änderung der Baunutzungsverordnung mit dem Ziel, Kindertageseinrichtungen auch in reinen Wohngebieten generell zuzulassen. Vor diesem Hintergrund geht der Vortrag auf die Probleme im Umgang mit "Kinderlärm" ein und stellt die Auswirkungen der aktuellen Gesetzgebung dar.


SZK-Kommunalvorträge 2010

Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht am 25. Februar 2010

Referent: RA Dr. Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Das Vergaberecht ist zu einem der dynamischsten und spannendsten Rechtsgebiete geworden. Es ist jedoch auch unübersichtlich und voller Stolperfallen für die tägliche Arbeit. Wer ist schon in der Lage, den Inhalt von bis zu 100 Gerichtsentscheidungen pro Monat sachgerecht zur Kenntnis zu nehmen und zu verarbeiten. Wir bieten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unseres Vortrags einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung sowie aktuelle vergaberechtliche Entwicklungen (z. B. Änderung VOB/A, VOL/A, VOF, GWB; Novellierung des hessischen Vergabeerlasses).

Erste Erfahrungen mit dem  Forderungssicherungsgesetz am 9. März 2010


Referent: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Die Baubranche musste in den letzten Jahren Forderungsausfälle in Milliardenhöhe verkraften. Der Gesetzgeber hat mit dem seit 1. Januar 2009 geltenden Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) eine Reihe von baurechtlich wichtigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Auftragnehmer, vor allem in der Baubranche, besser vor Forderungsausfällen abzusichern. Das Gesetz hat aber gerade auch für Auftraggeber erhebliche Auswirkungen. Unser Referent möchte Ihnen kurz und kompakt aufzeigen, wie sich durch das FoSiG die "Spielregeln" am Bau verändern und auf welche Weise dem Verhalten der am Bau Beteiligten aufgrund der Neuregelungen Rechnung getragen werden muss.

Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI am 20. April 2010

Referent: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Am 18.08.2009 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. Durch sie ergeben sich für Auftraggeber, Architekten und Ingenieure zahlreiche Änderungen. Bei der Vertragsgestaltung und -durchführung muss daher noch mehr als bisher darauf geachtet werden, eine faire Regelung der Rechte und Pflichten zwischen Bauherren und Planern zu gewährleisten. In unserem Vortrag möchten wir Ihnen die wesentlichsten Neuerungen der HOAI vorstellen und über erste Erfahrungen aus der Praxis berichten.

Artenschutz in der Bauleitplanung am 19. Mai 2010

Referent: Rechtsanwalt Jochim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter für Öffentliches Baurecht

Die artenschutzrechtlichen Vorschriften der §§ 42 ff. BNatSchG wurden kürzlich mehreren Novellierungen durch den Gesetzgeber unterzogen. Der Vortrag vermittelt, welche Auswirkungen sich aus dem Artenschutzrecht für die Bauleitplanung ergeben. Dabei wird insbesondere herausgestellt, dass der Artenschutz kein unüberwindbares Planungshindernis darstellt. Auf die Legalausnahmen nach § 42 Abs. 5 BNatSchG (zukünftig: § 44 Abs. 5 BNatSchG), Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten wird explizit eingegangen.

Lärmschutz in der Bauleitplanung am 16. Juni 2010

Referent: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Bauleitplanung ist kein einfaches Geschäft. Die Wünsche der Eigentümer und Investoren, die Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, aber auch die Belange und Interessen der Nachbarn müssen sauber ermittelt, bewertet und in die Gesamtabwägung eingestellt werden. Letztlich muss dabei die Gemeinde immer damit rechnen, dass Betroffene vor Gericht ziehen und die Planung kontrollieren lassen. Ein Dauerthema in der Praxis ist dabei der Lärmschutz, sei es dass die Gemeinde eine Wohnnutzung an eine stark befahrene Straße heranführen will, sei es dass sich in der Nähe ein Lärm emittierender Landwirt befindet, sei es dass ein Gewerbebetrieb in der Nähe einer lärmsensiblen Nutzung angesiedelt werden soll. Die Liste der schwierigen Fälle ließe sich fast beliebig verlängern. Der Vortrag gibt einen Überblick über die rechtliche Behandlung der Lärmschutzproblematik in der Bauleitplanung.

Das rechtssichere Planaufstellungsverfahren nach der BauGB-Novelle 2007 am 17. November 2010

Referent: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter für Öffentliches Baurecht

Die Vermeidung von Verfahrensfehlern in der Bauleitplanung, insbesondere bei der Aufstellung eines Bebauungsplans, und zugleich die zügige Durchführung der Planaufstellung gehören zu den besonderen Herausforderungen der Städte und Gemeinden. Auch bei der Einschaltung eines Investors/Planungsbüros bleibt die Verantwortung bei den kommunalen Gremien. Verfahrensfehler können zur Aufhebung des Bebauungsplans im Normenkontrollverfahren führen. - Behandelt wird das Regelverfahren ebenso wie das vereinfachte und das beschleunigte Verfahren. Dabei wird insbesondere auch auf die Änderungen durch die BauGB-Novelle 2007 eingegangen. Im Mittelpunkt stehen dabei Beispiele aus der Praxis, aus denen Handlungsanleitungen für die praktische Arbeit abgeleitet werden.

SZK-Kommunalvorträge 2009

Wegen Umbauarbeiten in unseren Kanzleiräumen können wir Vorträge erst wieder im 1. Quartal 2010 anbieten. Eine Ankündigung erfolgt kurzfristig. Wir bitten um Verständnis.

Fortbildungsangebote 2008

Vortragsreihe VOB/B für öffentliche Auftraggeber im Rahmen der SZK-Kommunalvorträge

Referent: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

25.11.2008
Umgang mit Baumängeln vor und nach der Abnahme; Probleme bei der Abnahme selbst; Voraussetzungen und Durchführung der Ersatzvornahme; Umgang mit Behinderungsanzeigen - Teil 1

(ausgebucht; wegen evtl. Zusatztermine kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat)

4.12.2008
Umgang mit Behinderungsanzeigen - Teil 2; Umgang mit Nachtragsangeboten; Verteilung der Pflichten zwischen Auftraggeber und Bauleitung; Insolvenz des Auftragnehmers; Streitbeilegungsverfahren nach § 18 Nr. 3 VOB/B

(ausgebucht; wegen evtl. Zusatztermine kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat)

SZK-Kommunalvorträge 2008

Vortragsreihe Vergaberecht


SZK-Kommunalvorträge 2007

Im Jahr 2007 fanden die folgenden Kommunalvorträge statt:


SZK-Seminare und Inhouse-Schulungen 2007

Im Jahr 2007 haben wir für den Landkreis Germersheim folgende Ganztagsseminare durchgeführt:

SZK-Kommunalvorträge 2006



Fort- und Weiterbildungsangebot

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten nicht nur in unseren Praxisfeldern, sondern bieten darüber hinaus auch Vorträge und Seminare an.

Anmeldung Kommunalvorträge

Zur Anmeldung genügt eine E-mail an kanzlei@kanzlei-szk.de


Bitte geben Sie dabei Ihre Kontaktdaten an. Wir bestätigen dann Ihre Anmeldung umgehend.

SZK-Kommunalvorträge

Die Kommunalvorträge sind für Mitarbeiter und Mandatsträger von Kommunen kostenfrei und finden in den Räumen unserer Kanzlei, Steubenplatz 12, 64293 Darmstadt, 2. OG rechts statt. Eine Anfahrsbeschreibung finden Sie hier. Vor der Kanzlei befindet sich ein öffentlicher Parkplatz mit ausreichenden Parkmöglichkeiten, dessen Nutzung ab 18:30 Uhr kostenfrei ist. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 30 Teilnehmer begrenzt. Bei starker Nachfrage bieten wir Zusatztermine an. Alle Vorträge beginnen um 18:30 Uhr und enden gegen 19:30 Uhr. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion und dazu, Fragen an den Referenten zu richten. Bei einem kleinen Imbiss bietet sich die Gelegenheit zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander. Die Veranstaltungen enden gegen 21:00 Uhr.

Hinweise Seminare

Die von uns angebotenen Seminare sind, im Gegensatz zu den SZK-Kommunalvorträgen, kostenpflichtig und finden nicht in unseren Kanzleiräumen statt. Nähere Informationen zum Veranstaltungsort und zu den Seminargebühren finden Sie in der jeweiligen Seminarbeschreibung.

Rechtsanwälte SZK
Stapelfeldt Zweschper Krumb

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Tel ( 0 61 51 ) 360 79 10
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